ERGO-EFA-RONDESHAGEN - EINE FÜR ALLE
Der Erstkontakt zwischen Patient und Ergotherapeut entsteht mittels Rezept vom behandelnden Krankenhaus, dem Hausarzt oder Facharzt.
Die Kosten werden je nach Indikationsschlüssel von allen Krankenkassen für 6 – 60 Behandlungseinheiten übernommen. Die für Heilmittel vorgeschriebene Eigenbeteiligung beträgt 10%, sowie eine Zuzahlungspauschale von 10,- € pro Verordnung. Alle Patienten über 18 Jahren sind so lange gebührenpflichtig, bis sie durch ihre Krankenkasse von der Eigenbeteiligung befreit sind. Kinder sind von den Gebühren befreit. Die Eigenbeteiligung kann in der Praxis bar bezahlt oder als Überweisung getätigt werden.
Um einen zügigen Verlauf Ihrer ersten Behandlung zu gewährleisten, wäre es schön, wenn Sie den Befundbogen schon ausgefüllt in die Praxis mitbringen. Vielen Dank!